Benutzung Reitanlage Gentner
Der Springplatz Gentner steht grundsätzlich allen Reitern offen, welche sich an die Spielregeln betreffend Benutzung halten. Diese sind im Benutzerreglement "Reitanlage Gentner" aufgeführt.
Gäste können sich für den Zugang zur Reitanlage an unseren Platzwart oder den Präsidenten wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Verein
Das Bezahlen der Gebühren hat umgehend selbständig zu erfolgen. Bitte unbedingt Benützungsdatum, Name des Reiters und die Gebührenart vermerken.
Die Bankinformationen finden Sie nachfolgend:
Kontonummer (IBAN): CH07 0070 0112 4006 6522 2 Kontoinhaber: Reitverein Rafzerfeld, Wilerstrasse 2, 8194 Hüntwangen Finanzinstitut: Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich |
Was | Gebühren | Prio | |
Aktiv-, Junior-, Frei- und Ehrenmitglieder mit oder ohne Trainer |
frei | 1 | |
Passivmitglieder und Nichtmitglieder ohne Trainer pro Pferd und Stunde |
CHF 20.00 | 2 | |
zusätzlich: | |||
Zusatzgebühr für Pferde von Aktiv-, Junioren-, Frei- und Ehrenmitglieder, welche durch andere Reiter (Passiv- und Nicht- mitglieder) ohne oder gegen Entgelt geritten werden, während das Mitglied in der Zeit auf dem Platz anwesend ist und nicht selber reitet (ansonsten normale Grundgebühr von CHF 20.00 gemäss oben) |
frei | ||
Zusatzgebühr für Pferde von Passiv- und Nichtmitgliedern, welche durch andere Reiter ohne oder gegen Entgelt geritten werden (pro Pferd und Stunde / diese Gebühr entfällt, wenn der Reiter im RVR Aktiv-, Junior-, Frei- oder Ehrenmitglied ist oder der Vorstand von der zu entrichtenden Gebühr absieht) |
CHF 10.00 / Pferd | ||
Zusatzgebühr für das Erteilen von Reitstunden (Einzel oder Gruppe) an Passiv- oder Nichtmitglieder pro Stunde (diese Gebühr entfällt, wenn der Trainer im RVR Aktiv-, Frei- oder Ehrenmitglied ist, oder der Vorstand von der zu entrichtenden Gebühr absieht) |
CHF 10.00 / Stunde | ||
Der Vorstand ist berechtigt, spezielle Situationen in eigener Kompetenz im Sinne des Vereins zu regeln, auch wenn diese dann von dem Reglement abweichen würden. Bei vom RVR durchgeführten Kursen werden die Gebühren in der Ausschreibung definiert und geregelt. Alles was in diesen Ausschreibungen nicht speziell geregelt ist fällt dann unter dieses Reglement.
Eine feste Reservation des Platzes muss in Absprache mit dem Vorstand respektive mit dem Präsidenten erfolgen. Vereine, welche in Gruppen Unterricht nehmen möchten, haben sich ebenfalls beim Präsidenten anzumelden. Reservationen müssen min. 1 Woche vor gewünschtem Termin vereinbart werden. An Werktagen ist die Anlage zwischen 17.00h und 20.00h für Privatstunden nicht reservierbar und steht dann den Mitgliedern zur Verfügung.
Vor der Benützung ist durch jeden Reiter ein Eintrag im Kontrollbuch zu machen. Dies ermöglicht es dem Vorstand die Kontrolle über die Benützung zu führen. Alle Benützer (auch Aktive, etc.) die sich nicht eintragen, haben bei einer Kontrolle vor Ort durch den Vorstand eine Gebühr von CHF 50.00 zu bezahlen.
Sämtliche Reitstunden von auswärtigen Reitern, Gästen, auswärtigen Vereinen sind vorgängig via Onlineformular einzutragen und auch zu bezahlen (spätestens vor der Benützung). Vor Ort und vor der Benützung muss man sich dann noch im Kontrollbuch mit genauer Adresse einschreiben.
Die Bezahlung/Verrechnung der Reitplatzbenützung erfolgt ausschliesslich über den Kassier des Reitverein Rafzerfeld. Die Platzmiete geht vollumfänglich an den Reitverein Rafzerfeld.
Sämtliches Hindernismaterial ist vor dem Verlassen des Platzes wieder in die Löffel zu legen. Hindernisse / Parcours werden während dem Jahr vom Sportverantwortlichen des Reitvereins circa 2-mal pro Monat umgestellt. Falls Hindernisse selbst umgestellt werden, sind diese nach der Benützung wieder an den ursprünglichen Ort zurückzustellen und die Distanzen sind zu überprüfen.
Wichtige Hinweise:
- Für alle Reiter & Reiterinnen besteht Helmpflicht
- Dem Reitverein ist es erlaubt, die gesamte Anlage mittels Kameras zu überwachen um allfälligen Zuwiderhandlungen oder Beschädigungen vorzubeugen.
- Die Benutzer haben sich im Kontrollbuch mit Name, Adresse, Anzahl Pferden und Zeitdauer einzutragen.
- Die Anlage ist nach Gebrauch abzuschliessen.
- Stangen dürfen nicht auf dem Boden liegen gelassen werden.
- Sämtlicher Mist auf den Spring-, Abreit-, und Parkplätzen ist unverzüglich zusammen zu nehmen und in der Mulde zu entsorgen.
- Wer sich nicht an diese Vorgaben hält wird vom Areal gewiesen.
Hinweise für Fuhrwerke:
Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Gespann/Fuhrwerk bis max. 2-spännig auf den Reitplätzen zu fahren. Als Rahmenbedingung wird festgehalten:
- Reiter haben Vorrang; resp. der Fahrer nimmt Rücksicht auf die Reiter
- Den Sandplätzen muss Sorge getragen werden und sobald tiefe Spuren entstehen, das Fahren angepasst werden. Allfällige Unebenheiten sofort resp. nach Gebrauch ausebnen.
- Während Veranstaltungen, Kursen oder Lehrgängen des RVR darf nicht mit Fuhrwerken gefahren werden
- Es gelten dieselben Bedingungen gemäss Benützungsreglement wie für einen Reiter
- Nichtmitgliedern ist es untersagt auf den Sandplätzen zu fahren; auch nicht gegen eine Gebühr. Ausnahmen in Absprache mit dem Vorstand oder Platzwart.
- Der Vorstand und der Platzwart können bei Missachtung der Sorgfalt einzelnen die Benützung verbieten
Der Vorstand, im März 2021