Der Springplatz Gentner steht grundsätzlich allen Reitern offen, welche sich an die Spielregeln betreffend Benutzung halten. Diese sind in folgendem Reglement aufgeführt:
BenutzungsreglementHier findet ihr die wichtigsten Punkte zur Benutzung der Anlage.
Gäste können sich für den Zugang zur Reitanlage an unseren Platzwart oder den Präsidenten wenden. Die Kontaktdaten findest du unter Verein.
Sämtliche Reitstunden von auswärtigen Reitern, Gästen, auswärtigen Vereinen sind vorgängig via Onlineformular einzutragen und auch zu bezahlen (spätestens vor der Benützung). Vor Ort und vor der Benützung muss man sich dann noch im Kontrollbuch mit genauer Adresse einschreiben.
Nutzung | Gebühr (CHF) | Prio |
Aktiv-, Junior-, Frei- und Ehrenmitglieder mit oder ohne Trainer | frei | 1 |
Passivmitglieder und Nichtmitglieder ohne Trainer pro Pferd und Stunde | 20.00 | 2 |
Zusatzgebühr für Pferde von Aktiv-, Junioren-, Frei- und Ehrenmitgliedern, welche durch andere Reiter (Passiv- und Nicht-Mitglieder) ohne oder gegen Entgelt geritten werden, während das Mitglied in der Zeit auf dem Platz anwesend ist und nicht selber reitet. (Ansonsten normale Grundgebühr von CHF 20.00 gemäss oben) | frei | |
Zusatzgebühr für Pferde von Passiv- und Nichtmitgliedern, welche durch andere Reiter ohne oder gegen Entgelt geritten werden. * |
10.00 pro Pferd und Std. |
|
Zusatzgebühr für das Erteilen von Reitstunden (Einzel oder Gruppe) an Passiv- oder Nichtmitglieder. * |
10.00 pro Pferd und Std. |
diese Gebühr entfällt, wenn der Reiter im RVR Aktiv-, Junior-, Frei- oder Ehrenmitglied ist oder der Vorstand von der zu entrichtenden Gebühr absieht.
*
Das Bezahlen der Gebühren hat umgehend selbständig zu erfolgen.
Bankinformationen:
Kontonummer (IBAN): CH07 0070 0112 4006 6522 2
Kontoinhaber: Reitverein Rafzerfeld, Wilerstrasse 2, 8194 Hüntwangen
Finanzinstitut: Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich
Bitte unbedingt Benützungsdatum, Name des Reiters und die Gebührenart vermerken.
Die Bezahlung/Verrechnung der Reitplatzbenützung erfolgt ausschliesslich über den Kassier des Reitverein Rafzerfeld. Die Platzmiete geht vollumfänglich an den Reitverein Rafzerfeld.
Eine feste Reservation des Platzes muss in Absprache mit dem Vorstand respektive mit dem Präsidenten erfolgen. Vereine, welche in Gruppen Unterricht nehmen möchten, haben sich ebenfalls beim Präsidenten anzumelden.
Reservationen müssen min. 1 Woche vor gewünschtem Termin vereinbart werden. An Werktagen ist die Anlage zwischen 17.00h und 20.00h für Privatstunden nicht reservierbar und steht dann den Mitgliedern zur Verfügung.
Vor der Benützung ist durch jeden Reiter ein Eintrag im Kontrollbuch zu machen. Dies ermöglicht es dem Vorstand die Kontrolle über die Benützung zu führen. Alle Benützer (auch Aktive, etc.) die sich nicht eintragen, haben bei einer Kontrolle vor Ort durch den Vorstand eine Gebühr von CHF 50.00 zu bezahlen.
Sämtliches Hindernismaterial ist vor dem Verlassen des Platzes wieder in die Löffel zu legen. Hindernisse / Parcours werden während dem Jahr vom Sportverantwortlichen des Reitvereins circa 2-mal pro Monat umgestellt. Falls Hindernisse selbst umgestellt werden, sind diese nach der Benützung wieder an den ursprünglichen Ort zurückzustellen und die Distanzen sind zu überprüfen.
Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Gespann/Fuhrwerk bis max. 2-spännig auf den Reitplätzen zu fahren. Als Rahmenbedingung wird festgehalten:
Reiter haben Vorrang; resp. der Fahrer nimmt Rücksicht auf die Reiter
Den Sandplätzen muss Sorge getragen werden und sobald tiefe Spuren entstehen, das Fahren angepasst werden. Allfällige Unebenheiten sofort resp. nach Gebrauch ausebnen.
Während Veranstaltungen, Kursen oder Lehrgängen des RVR darf nicht mit Fuhrwerken gefahren werden
Es gelten dieselben Bedingungen gemäss Benützungsreglement wie für einen Reiter
Nichtmitgliedern ist es untersagt auf den Sandplätzen zu fahren; auch nicht gegen eine Gebühr. Ausnahmen in Absprache mit dem Vorstand oder Platzwart.
Der Vorstand und der Platzwart können bei Missachtung der Sorgfalt einzelnen die Benützung verbieten.
Der Vorstand ist berechtigt, spezielle Situationen in eigener Kompetenz im Sinne des Vereins zu regeln, auch wenn diese dann von dem Reglement abweichen würden. Bei vom RVR durchgeführten Kursen werden die Gebühren in der Ausschreibung definiert und geregelt. Alles was in diesen Ausschreibungen nicht speziell geregelt ist fällt dann unter dieses Reglement.
Das Clubhaus des RVR kann für Privat- und auch Firmen-Anlässe bei uns gemietet werden.
Es verfügt über eine Kapazität von 80 (nur innen) bis zu 140 (inkl. Veranda) Personen.
In der Miete des Clubhauses sind die Parkplätze sowie die Benützung der Toiletten inbegriffen.
Die Miete für eine Tagesveranstaltung beträgt CHF 400.00.
Weitergehende Mietobjekte können auch bei uns bezogen werden (Beamer, Hüpfburg, etc.)
Hier können Sie den Mietvertrag und die genauen Konditionen einsehen.Falls Interesse besteht das Clubhaus zu mieten, können Sie sich an uns wenden:
Wilerstrasse 2
8194 Hüntwangen
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